Schornsteinfeger M a r t i n   G ö l l e r
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Energieausweis

verbrauchsorientierter Enrgieausweis Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird sich am Energieverbrauch der letzten 3 Jahre orientiert. Dieser Verbrauch wird witterungsbereinigt umgerechnet.
Sie können jetzt online die Daten zum verbrauchsorientierter Energieausweis selber eingeben:
Onlinebestellung / Erfassung - verbrauchsorientierter Energieausweis

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Eine Perspektive für die Schornsteinfeger

Kabinett beschließt Neuregelung des Schornsteinfegerwesens
Pressemitteilung vom 12.3.2008 des Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie neues Fenster

Azubi gesucht

Das Schornsteinfegerhandwerk sucht Auszubildende. neues Fenster

Keine Panik! Feinstaub aus Kaminöfen

Die Novellierung der 1. BImSchV sieht keine generelle Nachrüstpflicht von Abgasfiltern für Festbrennstofffeuerstätten vor.

Ab dem Inkrafttreten der Verordnung werden für Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) zunächst Grenzwerte der Stufe 1 für die Emission von CO und Staub festgelegt. Weiterhin wird ein Mindestwirkungsgrad gefordert. Ab 2014 gelten verschärfte Anforderungen.

Einzelraumfeuerungsanlagen die heute eingebaut werden und die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen, dürfen auch nach 2014 weiter betrieben werden.

In den letzten Jahren hat die Industrie Feuerstätten entwickelt, die die geforderten Werte einhalten. Erkennbar sind diese an dem EFA Qualitätssiegel oder dem DIN plus Zeichen.

Ab 2014 ist eine Altanlagenregelung geplant. Je nach Alter der Feuerstätte soll dann vom Schornsteinfeger eine Einstufungsmessung durchgeführt werden. Erfüllen die alten Feuerstätten nicht die Grenzwerte müssen sie ausgetauscht oder z.B. mit Filtern nachgerüstet werden. Also achten Sie bei Kauf von Feuerstätten auf Qualität!

Kundeninformationen zum Thema Feinstaub
Strengere Grenzwerte für Öfen [U. Welty (SWR), ARD Berlin] - Audiostream neues Fenster
Rußfilterpflicht für "steinzeitliche Dreckschleudern" [ARD - Tagesschau] neues Fenster

Schornsteinfegergebühren werden 2008 nicht erhöht.

"Die Kehr- und Überprüfungsgebühren der Schornsteinfeger werden in ganz Nordrhein-Westfalen nicht erhöht. Damit bleiben die Gebühren bereits im vierten Jahr stabil, und das ist in der Tat eine Mitteilung, die ich gerne alle Jahre wieder den Bürgerinnen und Bürgern in NRW für das neue Jahr übermitteln möchte", so Regierungspräsident Helmut Diegel in seinen Begrüßungsworten.
...mehr dazu auf der Internetseite der Bezirksregierung Arnsberg neues Fenster

Die Bezirksregierung Arnsberg ist auf Landesebene für Das Schornsteinfegerwesen zuständig und erlässt im Auftrag der Landesregierung NRW die Kehr- und Überprüfungsordnung [KÜO] und die Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung [KÜGO].

Neue Zuständigkeit ab September 2007

Mit der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 11. September 2007 bin ich für den Kehrbezirk Nr. 5 der Stadt Leverkusen zum Bezirksschornsteinfegermeister bestellt worden. Damit trete ich die Nachfolge von Herrn Heinz Paul an. Seit diesem Zeitpunkt bin ich für alle Tätigkeiten, die das Schornsteinfegerhandwerk in diesem Bezirk betreffen, zuständig. Ich möchte mich auf diesem Wege bereits vorab vor dem persönlichen Kennenlernen bei Ihnen vorstellen, damit Sie sich im Bedarfsfall direkt an mich wenden können.

Der Kehrbezirk beinhaltet Teile von Bergisch Gladbach, Leverkusen und Odenthal.

Ab dem 1. Januar 2008 wird es zwangsläufig zu einer Umstrukturierung der Kehrbezirke kommen. Zu diesem Zeitpunkt wurden die Kehrbezirke im Reg, Bez. Köln neu eingeteilt werden. D.h. es werden Korrekturen der Kehrbezirksgrenzen vorgenommen. Damit erreicht man eine Gleichwertigkeit alle Kehrbezirke im Regierungsbezirk Köln. Konkret bedeutet dies, dass wir in Leverkusen Teile vom Kollegen Dieter Winter übernommen haben. Ob Sie davon betroffen sind erfahren Sie im Straßenverzeichnis.

Bei Rückfragen oder weitergehenden Beratungen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und freue mich auf eine gute Zusammenarbeit.
 

Kombiförderung für Brennwert und Solar

Beim Austausch ineffizienter Öl-oder Gas-Heizungen durch Brennwertgeräte mit solarer Heizungsunterstützung gibt es seit dem 24. Oktober 2007 mehr Fördergeld vom Staat. Der neue Investitionskostenzuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft als Ergänzung zur bestehenden Förderung von Sonnenkollektoren gewährt. überzeugen Sie Ihren Kunden davon, dass er jetzt aktiv werden muss, denn noch nie waren die Bedingungen so günstig wie jetzt.

Das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesumweltministeriums zu Gunsten erneuerbarer Energien ist um ein attraktives Fördermodul ergänzt worden. Wer eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung installiert und zusätzlich sein altes Heizgerät gegen einen Brennwertkessel austauscht, profitiert von einem höheren Zuschuss.

Fördermittel nutzen
Zusätzlich zur Basisförderung von 105 Euro pro angefangenen Quadratmeter Solarkollektorfläche erhalten die Anlagenbetreiber einen Bonus in Höhe von 750 Euro bei gleichzeitigem Austausch des Kessels gegen ein ÖI-oder Gasbrennwertgerät.

Förderungen
 
Weitere allgemeine Information finden Sie unter www.Schornsteinfeger-Koeln.de neues Fenster - die Internetseite der Schornsteinfeger-Innung Köln.
 

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