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Entfernen von Rückständen aus Schornsteinen, Verbindungsstücken und Feuerstätten durch Kehren und Reinigen
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Regelmäßige Kontrolle der Feuerungsanlagen auf ordnungsgemäßen baulichen Zustand, auf feuergefährliche Mängel
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Meldung an Betreiber oder Eigentümer und Überwachung der Abstellung
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Kontrolle neu errichteter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und der allgemeinen Bauvorschriften
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Kontrolle geänderter Feuerungsanlagen auf Einhaltung der Brandverhütungsvorschriften und anderer Bauvorschriften
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Vorschlagen von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Bereich von Wohnhäusern, Gewerbe und Landwirtschaft
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