Es wird ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, der in diesem Programm förderfähig ist (siehe dazu Anlage Technische Mindestanforderungen unter 1.2.1 "Austausch der
Heizungsanlage" und 1.2.3 "Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien").
Z.B. Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer
hocheffizienten Zirkulationspumpe.
Die gesamte Heizungsanlage wird optimiert (hydraulicher Abgleich).
Die oben genannten Bedingungen tragen maßgeblich zur Energieeinsparung bei.
Der WDR hat mich bei der Arbeit begleitet und ist sogar mit auf's Dach gestiegen.
Information zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten
Infektionsgefahr mit dem COVID-19-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
zur weiteren Vorgehensweise im Lichte der Corona-Pandemie hat das Bundeswirtschaftsministerium folgende Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus und der Tätigkeit der Schornsteinfeger gegeben, denen ich mich ausdrücklich anschließen möchte:
"Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder vom 16. März 2020 (sowie der Erklärung unseres Ministerpräsidenten Armin Laschet vom 22. März 2020) können Handwerker und andere Dienstleister grundsätzlich ihre Tätigkeiten weiterhin ausüben. Dies gilt auch für die Schornsteinfeger.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es bei dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) um Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit geht. Dies ergibt sich bereits aus §1 Abs.1 SchfHwG.
Nach unserer Einschätzung können Schornsteinfegertätigkeiten nicht dauerhaft aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen. Vielmehr ist immer eine Abwägung im Einzelfall zu treffen. Alle Arbeiten, die ohne Risiko durchgeführt werden können, sollten - unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen - daher auch durchgeführt werden. Das ist die Grundmaxime."
Nach allen Erkenntnissen, insbesondere des Robert-Koch-Institutes, ist die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus bei Einhaltung der Hygieneregeln auszuschließen.
Wir, ihre Schornsteinfeger, werden wie vorgeschrieben die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten weiter durchführen und Sie können sicher sein, dass wir nur die Arbeiten anmelden und ausführen, die für alle Beteiligten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen unbedenklich sind.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir auch zu Ihnen ins Haus kommen und die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten durchführen werden.
Gern stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Besuch des Schornsteinfegers in ihrem Haus.
- Abstand von mindestens 2 Metern halten
- Kein Händeschütteln
- Kontakt von Angesicht zu Angesicht unter 15 Minuten bzw. so kurz wie möglich halten.
- - ggf. bereits Türen öffnen
Mit diesen einfachen Regeln, können unsere Arbeiten sicher in ihrem Haus durchgeführt werden.
Erhebung des Bundesverbandes
Zu viele Oldies in deutschen Heizkellern
Moderne Technik schont Umwelt und Kosten
In Deutschlands Heizungskellern schlummern nach wie vor enorme Energieeinsparpotenziale. Rund 10,1 Prozent der vom Schornsteinfeger erfassten Ölheizungsanlagen sind über 27 Jahre alt, 5,8 Prozent sogar älter als 31 Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Erhebung des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks für das Jahr 2010. Positiv entwickelt hat sich die Altersstruktur im Bereich der Gasheizungsanlagen. In dieser Brennstoffkategorie gab es deutlich weniger Altanlagen. 5,6 Prozent der im letzten Jahr vom Schornsteinfeger gemessenen Gas-Wärmeerzeuger verrichten ihren Dienst seit mehr als 27 Jahren, 2,1 Prozent seit über 31 Jahren. Bei den Ölfeuerungsanlagen fallen vor allem größere Anlagen, wie sie beispielsweise in Mehrfamilienhäusern eingebaut werden, durch ihr hohes Betriebsalter auf. Nachholbedarf ergibt sich daher vor allem im Bereich des Mietwohnungsbestands. Unabhängig von Eigentum oder Miete - eine veraltete Anlagentechnik oder überdimensionierte Heizkessel belasten die Bewohner mehrfach. Sie arbeiten gemessen am aktuellen Stand der Technik häufig energetisch ineffizient und verursachen dadurch höhere Kosten. Auch die Klimabilanz älterer Wärmeerzeuger fällt im Vergleich zu modernen Anlagen deutlich schlechter aus.
Hausbesitzer, die sich für eine neue Öl-Brennwertheizung entscheiden, können sich jetzt einen Zuschuss von insgesamt rund 1.200 Euro sichern. Möglich macht das die bundesweite Modernisierungsaktion „Deutschland macht Plus!“, die das Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) ab August gemeinsam mit führenden Heizgeräteherstellern und Mineralölhändlern durchführt.
Konstanttemperatur-Heizkessel, die vor 1985 installiert wurden, müssen 2014 ausgetauscht werden. Von der Regelung ausgenommen sind Eigentümer von ein oder zwei Familienhäuser, die spätestens 2002 in das Haus gezogen sind.
Gebühren
Auch in diesem Jahr gibt es keine Gebührenerhöhung für Schornsteinfegerarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung.
Es ist jedoch zu beachten, dass wir jährliche, zwei- und dreijährliche Arbeiten durchführen. Dies bringt auch u.a. nicht vergleichbare Rechnungen mit sich. Sollten Sie Fragen zu unseren Rechnungen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Am 22. Oktober 2012 ist es wieder so weit, dann startet erneut der „Tag des Schornsteinfegers“, der in diesem Jahr als Social Day allein dem "Guten Zweck" gewidmet ist. Nachdem im vergangen Jahr das Bundesland Niedersachsen erfolgreich am Tag des Schornsteinfegers den Schornsteinfeger-Social-Day eingeführt hat, soll in diesem Jahr das Projekt auf das ganze Bundesgebiet ausgeweitet werden.
Seit 22. März 2010 gilt eine veränderte Bundesimmissionsschutz-Verordnung (1.BImSchV ).
Damit verändern sich die Messrhythmen für Ihre Feuerstätten. Bisher wurden alle Feuerstätten für flüssige und gasförmige Brennstoffe mit einer Leistung von mehr als 11 KW jährlich gemessen. Zukünftig liegt die Grenze bei 4 KW.
Feuerstätten, die jünger als 12 Jahre sind, sind zukünftig nicht mehr jährlich, sondern alle drei Jahre hinsichtlich der Abgasverlustbestimmung messpflichtig. Feuerstätten, die älter als 12 Jahre sind, sind alle zwei Jahre messpflichtig. Es ist jedoch für Sie von großem Vorteil, wenn Sie die Abgasverluste und damit die Qualität der Verbrennung Ihrer Feuerstätte kennen. Wir bieten Ihnen an, unsere Überprüfungsarbeiten mit der Bestimmung der Abgasverluste in den Jahren zwischen der Überprüfungspflicht kostengünstig zu ergänzen.
Auswirkungen
der neuen KÜO vom 01. Januar 2010 und der BImSchV vom 22. März 2010 auf die Überprüfung Ihrer Feuerungsanlage. In dieser Tabelle unterscheidet man nach Überprüfungsarbeiten nach der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und 1.BImSchV .
Neue Kehr- und Überprüfungsordnung
Neue bundeseinheitliche Regelungen im Schornsteinfegerhandwerk
Am 1. Januar 2010 trat erstmals eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) und damit auch eine neue Gebührenstruktur für das Schornsteinfegerhandwerk in Kraft. In der Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) sind sowohl die konkreten Aufgaben der Schornsteinfeger und als auch die Gebühren für ihre Dienstleistungen gesetzlich verankert. Bisher war die KÜO eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer und Dienstleistungen sowie Gebühren dieses Handwerks nicht gleich und nicht direkt vergleichbar.
Für Öfen und Kamine gelten künftig strengere Auflagen. Mit den Stimmen der Regierungskoalition sowie der SPD und der Linken legte der Bundestag am Donnerstag, 3. Dezember 2009, unter anderem Grenzwerte für den Ausstoß von Feinstaub fest. Informationen auf den Internetseiten des Deutscher Bundestages
Ab Ihrer Hauptabsperrvorrichtung (HAE) des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern!
Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der "Technischen Regeln für Gasinstallationen" (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur Pflicht.
Bezahlbar, versorgungssicher, behaglich Energiepreise steigen, die Abhängigkeit von Öl- und Gasimporten wachst, Naturkatastrophen fuhren zum zeitweiligen Heizungsausfall. Viele Bauherren sind verunsichert, welches Heizkonzept für sie das richtige ist. Experten empfehlen als zukunftssichere Lösung ein trivalentes Heizkonzept. Es besteht aus einem Brennwertkessel als Grundheizung, einer solaren Unterstützung der Warmwassererwarmung und einem Kamin- oder Kachelofen im Wohnzimmer. Dieses modulare Heizungssystem muss nicht in einem Schritt umgesetzt werden. Als vorbereitende Maßnahme sollte der Schornstein aber dreizugig sein. Außer zwei Schächten mit keramischen Rauchzügen, sollte er einen Leitungsschacht zur Verbindung der drei Wärmerzeuger haben.
Das Konzept ist zugleich wirtschaftlich und ökologisch. Die regenerativen Energiequellen Solaranlage und Holzofen übernehmen weitgehend die Warmwasserbereitung und unterstützen die Beheizung. Die intensive Nutzung des Kamin- oder Kachelofens und der Solaranlage erlaubt, flexibel auf die Marktpreise für Energie zu reagieren.
Am 20. Oktober 2011 ist es wieder so weit, dann startet nach einem erfolgreichen Auftakt im vergangen Jahr erneut der „Tag des Schornsteinfegers".
Mit dem Motto "Bei uns ist jeder Einsteiger ein Aufsteiger" soll deutlich gemacht werden, dass die Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten für Berufseinsteiger im Schornsteinfegerhandwerk größer sind denn je.
20. Okt. 2010 - Erstmalig begehen wir den "Tag des Schornsteinfegers"!
Den Schornsteinfeger kennt jeder, und weithin ist der Schornsteinfeger als Glücksbringer bekannt. Doch die wenigsten wissen, dass Schornsteinfeger längst nicht mehr nur Schornsteine kehren und Heizungsanlagen messen.
Als Dienstleister in den verschiedensten Bereichen des Umwelt- und Brandschutzes, als Energieexperte setzen wir auf modernste Technologien.
Schornsteinfeger empfehlen Rauchmelder in jedem Haushalt
„Glück und Gesundheit kann man kaufen!“ – so lautet das Motto des diesjährigen Rauchmeldertages. Wie häufig Glück und Gesundheit bedroht sind, zeigt die Statistik: Rund 300 Menschen sterben jährlich in Deutschland bei Bränden. Die meisten Brandopfer verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Wer nicht vor dem Feuer gewarnt wird, hat kaum Überlebenschancen. ... mehr
Energieausweis
Gemäß den geplanten Übergangsfristen sind die ersten Energieauseise ab dem 1. Juli 2008 Pflicht.
Für alle Gebäude der Baujahre vor 1965 gilt der 1.7.2008 als Stichtag.
Für Gebäude der Baujahre nach 1965 gilt der 1.1.2009 als Ende der Übergansfrist.
Ab dem 1.1.2009 müssen auch Nichtwohngebäude im Verkaufs- oder Vermietungsfall Energieausweise ausgestellt werden.
Wahlfreiheit beim Energieausweis?
Der Übergangszeitraum für eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für alle Gebäude wird um ein viertel Jahr verlängert.
Bis zum 1.10.2008 dürfen demnach für alle Gebäude Verbrauchsausweise erstellt werden.
Was ist ein verbrauchsorientierter Energieausweis?
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird sich am Energieverbrauch der letzten 3 Jahre orientiert. Dieser Verbrauch wird witterungsbereinigt umgerechnet. Das machen wir für Sie.
Sie können jetzt online die Daten zum verbrauchsorientierter Energieausweis selber eingeben: Onlinebestellung / Erfassung - verbrauchsorientierter Energieausweis
Ab dem 1. Juli 2009 bin ich für den Kehrbezirk 7 des Rhein-Erft-Kreises (Pulheim) zuständig. Eine genauere Beschreibung des Kehrbezirks können Sie in der Strassenliste ersehen.
Die neue Feuerungsverordnung (FeuVO NRW) vom 11. März 2008 beinhaltet einige redaktionelle Veränderungen. Teilweise werden die Anforderungen an Abgasleitungen vereinfacht. ... mehr
Keine Panik! Feinstaub aus Kaminöfen
Die Novellierung der 1. BImSchV sieht keine generelle Nachrüstpflicht von Abgasfiltern für Festbrennstofffeuerstätten vor.
Beim Austausch ineffizienter Öl-oder Gas-Heizungen durch Brennwertgeräte mit solarer Heizungsunterstützung gibt es seit dem 24. Oktober 2007 mehr Fördergeld vom Staat. Der neue Investitionskostenzuschuss wird vom Bundesamt für Wirtschaft als Ergänzung zur bestehenden Förderung von Sonnenkollektoren gewährt. überzeugen Sie Ihren Kunden davon, dass er jetzt aktiv werden muss, denn noch nie waren die Bedingungen so günstig wie jetzt.
Das Marktanreizprogramm (MAP) des Bundesumweltministeriums zu Gunsten erneuerbarer Energien ist um ein attraktives Fördermodul ergänzt worden. Wer eine Solaranlage zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitung installiert und zusätzlich sein altes Heizgerät gegen einen Brennwertkessel austauscht, profitiert von einem höheren Zuschuss.
Fördermittel nutzen
Zusätzlich zur Basisförderung von 105 Euro pro angefangenen Quadratmeter Solarkollektorfläche erhalten die Anlagenbetreiber einen Bonus in Höhe von 750 Euro bei gleichzeitigem Austausch des Kessels gegen ein ÖI-oder Gasbrennwertgerät.
Diese Aktion soll dafür sorgen, dass dem Todfeind des Menschen, dem Krebs, durch eine bessere Forschung die Stirn geboten wird. ... mehr ... mehr zum Thema
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