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Neue bundeseinheitliche Regelungen im Schornsteinfegerhandwerk - Kehr- und Überprüfungsordnung ab dem 1. Jan. 2010
Am 1. Januar 2010 trat erstmals eine bundeseinheitliche Kehr- und Überprufungsordnung (KÜO) und damit auch eine neue Gebührenstruktur für das Schornsteinfegerhandwerk in Kraft. In der Kehr- und Überprufungsordnung (KÜO) sind sowohl die konkreten Aufgaben der Schornsteinfeger und als auch die Gebühren fur ihre Dienstleistungen gesetzlich verankert. Bisher war die KÜO eine Angelegenheit der einzelnen Bundesländer und Dienstleistungen sowie Gebühren dieses Handwerks nicht gleich und nicht direkt vergleichbar.
Ihre Vorteile:
Die neue Bundesverordnung garantiert den Kunden:
. einen einheitlichen und exakt festgelegten Leistungsumfang für Arbeiten der Schornsteinfeger in allen Bundesländern
. Transparenz der erbrachten Dienstleistungen
. und eine differenziertere Gebührenstruktur.
Wie sich die Gebühren für Sie gestalten:
Veränderte Gebühren gibt es zum Beispiel für
. die Grundgebühr
. das Kehren und Überprufen der Heizanlagen
. die anteilige Fahrtkostenpauschale
. die Feuerstattenschaugebühr
. oder für die Zustellung des Feuerstättenbescheides.
So werden zum Beispiel die Schornsteine nicht mehr nach Stockwerken sondern nach laufenden Metern berechnet.
Faustregel:
Die Höhe der jährlichen Gebühren sind abhängig von der Beheizungsart. Wenn Arbeiten wie Kehren, Überprufen und Messen von Heizanlagen in einem Gebäude terminlich auf einen Tag gelegt werden können, wird es in der Regel fur Hausbesitzer mit Ol- und Gasheizungen günstiger.
Für Häuser, die keine Zentralheizung haben, sondern Einzelöfen, werden sich die Gebühren etwas erhöhen. Ebenso werden die Gebühren in Häusern steigen, in denen neben einer Öl- oder Gasheizung ein offener Kamin oder ein Kamin- oder Kachelofen betrieben wird.
Und noch mehr Neues in diesem Jahr:
Ebenfalls überarbeitet wurde die erste Bundes-Immissions-Schutzverordnung. Auch diese Regelung tritt noch 2010 in Kraft und führt dazu, dass sich die Überprufungsintervalle fur Heizanlagen verändern. Die Schornsteinfeger-Innung geht davon aus, dass dadurch viele Hauseigentümer finanziell entlastet werden.
Noch ein Tipp:
Lassen Sie sich einem Teil unserer Rechnung vom Staat bezahlen! Die Bundesregierung hat im Jahr 2009 die Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen bei Instandhaltungs- und Modernisierungsmasnahmen ausgeweitet. Seitdem dürfen 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr von der Steuerschuld abgezogen werden. Das entspricht einer Ersparnis von 1.200 Euro. Abzugsfähig sind alle Handerwerkerrechungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmasnahmen im inlandischen Haushalt. Darunter fallen auch die Kosten fur Schornsteinfegerarbeiten.
Voraussetzungen:
1. eine ordentliche Rechnung des Handwerkers, in der Lohn- und Materialkosten getrennt aufgeführt sind
2. Begleichen der Rechnung per Überweisung
Unser Service:
Auch in Zukunft reinigt unser Schornsteinfeger-Betrieb die Schornsteine und Feuerstätten Ihrer Gebäude und kümmert sich zuverlässig um die Sicherheit Ihrer Heizungsanlagen. Zu diesen Arbeiten gehören unter anderem das Messen des Kohlenmonoxid-Gehalts der Abgase und die Kontrolle des technischen Zustands der Abgaswege.
Ihre Fragen zu den neuen Verordnungen, unseren Dienstleistungen oder ihren zukünftigen Rechnungen beantworte ich Ihnen gern.
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