Schornsteinfeger Göller
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Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)
Installateur und Heizungsbauer
Maurer- und Betonbauer
Schornsteinfeger
 

 Rauchmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen

Rauchmelder retten Leben



Unser Angebot für Sie

Rauchmelderpflicht in Deutschland
Rauch ist leise und heimtückisch. Brände verbrauchen Sauerstoff und setzen nach wenigen Minuten giftiges, geruchloses Kohlenmonoxid frei. Bereits drei Atemzüge Rauch machen bewusstlos, zehn Atemzüge führen zum Tod!

Für eine frühzeitige Branderkennung sind daher Rauchwarnmelder unverzichtbar. Diese erkennen die Gefahr bereits in der Entstehungsphase (Schwelbrand) und alarmieren zuverlässig und vor allem rechtzeitig. Tagsüber kann ein Brandherd meist schnell entdeckt und gelöscht werden, nachts dagegen schläft auch der Geruchssinn, und die gefährlichen Brandgase werden nicht bemerkt.

Rund 500 Menschen sterben jährlich in Deutschland an Bränden, 95% davon an den Folgen einer Rauchvergiftung! Die meisten Brände entstehen in Privat-haushalten. Ursache für die etwa 200.000 Brände im Jahr ist aber nicht nur Fahrlässigkeit. Sehr oft lösen technische Defekte Brände aus. Deshalb empfehlen Versicherungen, Feuerwehren und Brandschutzexper-ten die Installation von Rauchwarnmeldern in privaten Wohnungen.

Gesetzliche Grundlagen
In einigen Bundesländern ist dafür eine verbindliche und im Baurecht verankerte Regelung in Kraft getreten. Allen Gesetzestexten zur Rauchmelderpflicht liegt die Anwen-dungsnorm DIN 14676 zu Grunde: "In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmel-der müssen so eingebaut (oder angebracht) und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird."

Gesetzliche Grundlage in NRW
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 4.12.2012 die Änderung der Landesbauordnung beschlossen. Der Eigentümer ist für die Erstausstattung mit Rauchmeldern in der Pflicht.

Ab wann:
- für Neu- und Umbauten ab 01.04.2013
- für bestehende Wohnungen bis 31.12.2016

Rauchmelder-Montage im Haus Wo:
Mindestens ein Rauchmelder ist einzubauen in
- Schlafräumen
- Kinderzimmern
- Fluren, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen

Verantwortlich:
- für den Einbau ist der Eigentümer
- für die Betriebsbereitschaft der Besitzer
(bei Mietwohnungen = Mieter)

Drei Faktoren sind hierbei besonders wichtig:
- leistungsfähige Geräte,
- die richtige Montage und
- die regelmäßige Wartung.

Welcher Rauchwarnmelder ist für Sie richtig?
Bei der Auswahl von Rauchwarnmelder sollten Verbraucher darauf achten, ausschließlich VdS-geprüfte Geräte mit CE-Zeichen und der Angabe EN 14604 zu erwerben. Diese Produkte werden von der VdS Schadenverhütung anhand der Vorschriften der europaweit geltenden Norm geprüft.

Um einen jährlichen Batterieaustausch zu vermeiden, empfiehlt der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) Rauchmelder, die über eine Batterie mit einer Lebensdauer von 10 Jahren verfügen. Trotz langer Lebensdauer sollte das Gerät mindestens einmal im Jahr einer Funktionsprüfung unterzogen werden.



Als zertifizierter Betrieb bieten wir Ihne die Lieferung, Montage und Wartung von Rauchwarnmeldern an.




BauONRW  externer Link neues Fenster
Fragen und Antworten rund um die Rauchmelderpflicht finden Sie auf der Webseite des zuständigen Ministeriums.  externer Link neues Fenster
www.rauchmelder-lebensretter.de  externer Link neues Fenster


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