Schornsteinfeger Göller
M a r t i n   G ö l l e r

Schornsteinfegermeister

Gebäudeenergieberater (HWK)
Installateur und Heizungsbauer
Maurer- und Betonbauer
Schornsteinfeger
 

Aufgaben

Kundeninformation
Die 10 häufigsten Fragen und unsere Antworten darauf.

1. Was sind eigentlich die Aufgaben eines Schornsteinfegers?
Im Interesse der Betriebs- und Brandsicherheit von Feuerstätten, des Umweltschutzes und der Energieeinsparung, anerkanntem öffentlichen Interesse hat der Staat bestimmt, welche Schornsteine, Abgasleitungen, Feuerstätten, Rauch- und Abgasrohre sowie Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen in welchen Zeiträumen durch einen Bezirksschornsteinfegermeister, der für einen bestimmten Bezirk (Kehrbezirk) zuständig ist, gereinigt und/oder überprüft werden müssen.

Die Erfüllung dieser Aufgaben im staatlichen Auftrag haben im Jahr 2001 dazu geführt, dass
- 1.100.000 Mängel an bestehenden und 257.000 Mängel an neu errichteten bzw. geänderten Feuerungsanlagen aufgedeckt
und
- bei 261.000 Gasfeuerungsanlagen eine bereits gefährliche Kohlenmonoxid-Konzentration nachgewiesen und abgestellt wurde.

Die gesamte Brennstoffeinsparung durch Überprüfungen des Schornsteinfegerhandwerks betrug 2001 fast
- 102.000.000 Liter Heizöl
und
- 59.000.000 Kubikmeter Erdgas.

Durch diese Einsparungen wurden
- 377.000 Tonnen Kohlendioxid
- 307 Tonnen Stickoxide
und
- 303 Tonnen Schwefeldioxid
weniger an Schadstoffen in häuslichen Feuerungsanlagen produziert.
2. Was habe Ich als Privatperson von den Leistungen meines Schornsteinfegers?
Kurz und knapp gesagt:
- Brandverhütung
- Sicherheit
- Umweltschutz

und
- Energieeinsparung und damit Kosteneinsparung!

Durch die regelmäßige Kontrolle und Reinigung Ihrer Feuerungsanlage (Schornstein, Abgasleitung, Verbindungsstück und Feuerstätte) mit Hilfe von modernsten Mess- und Prüfgeräten sorgt der Schornsteinfeger für die rechtzeitige Erkennung von möglichen Brandgefahren und zeigt Ihnen Möglichkeiten auf, Ihre Feuerungsanlage sicherer zu machen.

Ist Ihre Heizungsanlage optimal eingestellt, vermeiden Sie unnötige Kosten und entlasten die Umwelt durch minimalen Verbrauch von Brennstoffen.

Die ständige, regelmäßige Aus- und Fortbildung bis zum Bezirksschornsteinfegermeister und darüber hinaus qualifizieren ihn zu einem
- Sicherheits-
-Umwelt-
und
- Energieexperten
unabhängig von eigenen weiteren wirtschaftlichen Interessen nötiger oder unnötiger Anschlussaufträgen.

Ein hoher Standard wird bundesweit durch eine unabhängige Kontroll-Institution mit dem Qualitäts- und Umweltzertifikat nach DIN EN 9001:2000/14001 bestätigt, eine Qualitätsbescheinigung, die in ganz Deutschland kein anderes Handwerk vorweisen kann!
3. Warum kann ich mir meinen Schornsteinfeger nicht selber aussuchen?
In Deutschland hat der Staat die Überprüfung und Einhaltung im Brand- und Umweltschutz per Gesetz dem Schornsteinfegerhandwerk als unabhängiger Instanz übertragen.

Damit soll sichergestellt werden, dass die Ergebnisse der Überprüfung nicht mit Eigeninteressen von privaten Anbietern, die z.B. selber Feuerungsanlagen (Schornsteine, Rauch-/Abgasrohre und Feuerstätten) vertreiben und/oder installieren bzw. warten, kollidieren.

Gemäß dem gesetzlichen Auftrag ist ganz Deutschland in etwa 8.069 Kehrbezirke aufgeteilt worden, die jeweils von einem Bezirksschornsteinfegermeister fest betreut werden.

Damit wird ein Minimum an Kosten für ein flächendeckendes, neutrales Kontrollsystem möglich.

Zudem wird durch die feste Zuordnung auf ein klar umgrenztes Gebiet und deren Haushalte ein Maximum an Kontinuität in der Betreuung sichergestellt.
4. Kann ich meine Heizung und meine Öfen auch durch private Firmen überprüfen lassen, statt durch meinen Schornsteinfeger?
Diese Möglichkeit ist nicht gegeben, da der Gesetzgeber ausdrücklich nur den Bezirksschornsteinfegermeister mit der Ausübung der unabhängigen Überprüfung beauftragt hat. Nur dann, wenn eine Überprüfung losgelöst von weiteren wirtschaftlichen Interessen erfolgt, ist die vom Gesetzgeber gewollte Unabhängigkeit sichergestellt.
5. Warum muss eigentlich eine Heizung, die vom Heizungsbauer gewartet und gemessen wurde, vom Schornsteinfeger nochmals überprüft werden?
Wenn Wartung und Kontrolle in einer Hand lägen, kann eine kritische, unabhängige (Eigen-)Kontrolle nicht mehr gewährleistet werden.

Die Messung z. B. des Wartungsdienstes dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der Werklohnforderung, nicht aber, die Einhaltung staatlich festgelegter Normwerte objektiv festzustellen.
6. Warum kehrt mein Schornsteinfeger meinen Schornstein, obwohl technisch neuwertige und moderne Feuerstätten doch keinen Ruß mehr produzieren?
In früheren Jahren wurde das Kehren des Schornsteins ausschließlich zu dem Zweck der Rußentfernung durchgeführt. Heute wird bei modernen Feuerstätten, die kaum noch Ruß produzieren, der freie Schornsteinquerschnitt kontrolliert, da bereits geringe Abweichungen vom Soll Zustand im Schornstein zu gefährlichen Funktionsstörungen der Feuerstätte führen können.

Es handelt sich demnach nicht mehr um das Kehren im traditionellen Sinn, sondern um eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, eine effiziente Querschnittskontrolle durchzuführen, die Sicherheit, z.B. vor gefährlichem CO-Austritt, bietet.
7. Kann mein Schornsteinfeger auch Reparaturen bei festgestellten Mängeln durchführen?
Was aus Neutralitätsgründen gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt umgekehrt natürlich ebenso gegen den Einsatz der Schornsteinfeger bei der Reparatur von aufgedeckten Mängeln.

Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt ist, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch tatsächlich umgesetzt wird - zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.
8. Wer setzt die Preise für die Leistungen der Schornsteinfeger fest?
Die zuständigen Ministerien der Länder setzen nach Anhörung aller beteiligten Verbände (Haus- und Grundbesitzerverein, Siedlerbund, Mieterbund, Verband der Wohnungswirtschaft, Verband der Wohnungsbaugesellschaften, Landesinnungsverband und Gesellenverband für das Schornsteinfegerhandwerk) die Kehr- und Überprüfungsgebühren in einer Landesverordnung fest.
9. Wofür bezahle ich eine Grundgebühr?
Wie in jedem privaten Unternehmen müssen ganz bestimmte Leistungen erbracht werden, um eine Dienstleistung erst möglich zu machen: So z.B. Bürozeiten für die Arbeitsplanung, Terminverwaltung, Ergänzung aller Haus- und Messdateien, etc. sind zu finanzieren.

Die Grundgebühr stellt die Kostenumlage für die oben beispielhaft aufgezeigten Kosten dar.

Um eine optimale Transparenz in allgemeine Kosten und den Kosten, die spezifisch in Ihrem Haus entstehen, für Sie zu erreichen, ist die Trennung in Grundgebühr und Kosten vor Ort durchgeführt worden.
10. Kann ich einen angekündigten Besuch meines Schornsteinfegers kostenfrei umbestellen?
Um Ihnen ein Höchstmaß an Entscheidungsfreiheit zu bieten, wird der Besuch des Schornsteinfegers z.B. für eine Überwachungsmessung rechtzeitig vorher schriftlich angekündigt.

Falls Ihnen dieser Termin nicht zusagt, können Sie mit Ihrem Schornsteinfeger kostenfrei einen neuen Termin abstimmen.

Ist Ihr Schornsteinfeger allerdings schon an dem abgestimmten Tag unterwegs, verursacht eine Terminabsage Kosten für die Umlegung des Tourenplans. Bitte haben Sie dann Verständnis für die Weitergabe dieser Kosten.


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