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Nachrüstung oder Außerbetriebnahme alte Kaminöfen |
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Alte Kaminöfen müssen außer Betrieb genommen werden. Was gibt es nun zu beachten?
Ein wichtiger Stichtag für Kaminofen-Besitzer ist der 31. Dezember 2020. Ab diesem Datum müssen Kaminöfen, die vor 1995 eingebaut wurden außer Betrieb genommen werden. Es gibt aber Ausnahmen.
Welche Öfen sind betroffen?
Betroffen sind Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 31. Dezember 1994 eingebaut wurden.
Doch es gibt Ausnahmen: Handelt es sich um einen offenen Kamin, einen Grundofen, nichtgewerblich genutzter Herd und Backofen mit einer Leistung unter 15 Kw oder ist er die einzige Heizung im Haus, ist er von der Regelung ausgenommen.
Warum müssen Öfen außer Betrieb genommen?
Die Bundesimmissionsschutzverordnung soll die Umwelt vor schädlichen Einwirkungen schützen. Dazu zählen beispielsweise Geräusche, Erschütterungen und eben Luftverunreinigungen. Laut der Verordnung erfüllen Kamine, die vor 1995 eingebaut wurden, nicht die Auflagen um weiterhin in den Häusern betrieben werden zu können.
Grund ist die Bundesimmissionsschutzverordnung
Ein Austausch ist dann erforderlich, wenn er zu viel Feinstaub und Kohlenmonoxid ausstößt, der Ofen also nicht den Vorgaben der aktuellen Bundesimmissionsschutzverordnung entspricht.
Öfen, die bis zum 31. Dezember 1994 eingebaut worden sind, müssen bis zum 31. Dezember 2020 außer Betrieb genommen werden, wenn sie diese Werte nicht einhalten.
Wer wissen möchte, ob der eigene Ofen die Werte erfüllt, kann sich im Internet die Datenbank des Industrieverbands Haus-, Heiz- und Küchentechnik (HKI) anschauen.
cert.hki-online.de/geraete
Statt eines Neukaufs könnte auch der Einbau eines Staubabscheiders eine Option sein. Das ist allerdings recht teuer. Ein Staubabscheider kostet um die 1.500 bis 2.000 Euro und muss regelmäßig gewartet werden. Zudem stellt sich die Frage, ob der Ofen nachgerüstet werden kann. Oftmals passen die Filter nicht in die Feuerstätte.
Der Vorteil neuerer Feuerstätten sei, dass sie in der Regel weniger Holz verbrauchen. Die Effizienz ist erheblich höher da die Feuerstätten besser konstruiert sind und schadstoffärmer den Brennstoff verbrennen.
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) §26
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Information zur Durchführung der Schornsteinfegerarbeiten |
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Infektionsgefahr mit dem COVID-19-Virus (Coronavirus SARS-CoV-2)
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
zur weiteren Vorgehensweise im Lichte der Corona-Pandemie hat das Bundeswirtschaftsministerium folgende Hinweise zum Umgang mit dem Corona-Virus und der Tätigkeit der Schornsteinfeger gegeben, denen ich mich ausdrücklich anschließen möchte:
"Nach der Vereinbarung der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten der Länder vom 16. März 2020 (sowie der Erklärung unseres Ministerpräsidenten Armin Laschet vom 22. März 2020) können Handwerker und andere Dienstleister grundsätzlich ihre Tätigkeiten weiterhin ausüben. Dies gilt auch für die Schornsteinfeger.
Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass es bei dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) um Gefahrenabwehr zum Schutz von Leib, Leben und Gesundheit geht. Dies ergibt sich bereits aus §1 Abs.1 SchfHwG.
Nach unserer Einschätzung können Schornsteinfegertätigkeiten nicht dauerhaft aufgeschoben werden, da sie wesentlich zur Gefahrenabwehr beitragen. Vielmehr ist immer eine Abwägung im Einzelfall zu treffen. Alle Arbeiten, die ohne Risiko durchgeführt werden können, sollten - unter Berücksichtigung der bekannten Verhaltens- und Hygienemaßnahmen - daher auch durchgeführt werden. Das ist die Grundmaxime."
Nach allen Erkenntnissen, insbesondere des Robert-Koch-Institutes, ist die Gefahr einer Übertragung des Corona-Virus bei Einhaltung der Hygieneregeln auszuschließen.
Wir, ihre Schornsteinfeger, werden wie vorgeschrieben die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten weiter durchführen und Sie können sicher sein, dass wir nur die Arbeiten anmelden und ausführen, die für alle Beteiligten bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen unbedenklich sind.
Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass wir auch zu Ihnen ins Haus kommen und die notwendigen Schornsteinfegerarbeiten durchführen werden.
Gern stehe ich Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.
Bitte beachten Sie folgende Punkte beim Besuch des Schornsteinfegers in ihrem Haus.
- Abstand von mindestens 2 Metern halten
- Kein Händeschütteln
- Kontakt von Angesicht zu Angesicht unter 15 Minuten bzw. so kurz wie möglich halten.
- - ggf. bereits Türen öffnen
Mit diesen einfachen Regeln, können unsere Arbeiten sicher in ihrem Haus durchgeführt werden.
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Inspektion aus der Luft |
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Wie sagt man so schön: "Es kommt auf den Betrachtungswinkel an."
Wir können ihre Gebäudehülle (z.B. Fassade und Dach) von der Luft aus inspizieren und dokumentieren.
Dafür haben wir das richte Werkzeug (eine Drohne), die entsprechende Ausbildung und eine allgemeine Aufstiegserlaubnis der Bezirksregierung nach der Luftverkehrs-Ordnung.
Oftmals sind Schäden an der Gebäudehülle erst mit dem richten Abstand und Betrachtungswinkel zu erkennen bzw. zu bewerten. Zum Beispiel können Fugenrisse nur im rechten Winkel zur Fläche richtig erkannt und beurteilt werden. Um die richtige Position zur Dokumentation zur erreichen, benötigen wir kein kostenintensives Gerüst. Wir können mit einer hochauflösenden Kamera an die optimale Stelle fliegen und Fotos oder Viedeos in 4K Qualität erstellen.
Fragen Sie uns einfach.
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Energieeffizienz von Heizgeräten |
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Seit Anfang des Jahres 2017 sind wir mit den neuen Aufklebern (Label zur Energieeffizienz ) im Gepäck unterwegs. Mindestens zwei Mal in sieben Jahren nehmen wir zusätzlich zu normalen Kehr- und Überprüfungsarbeiten bei einer Feuerstättenschau alle Schornsteine und Verbindungselemente unter die Lupe. In diesem Zuge kleben wir jetzt das neue Label in der ersten Stufe zunächst nur auf Heizungen, die bis zum Jahr 1994 eingebaut worden sind. Ganz egal, ob diese Heizungen mit Gas, Öl oder Brennstoffen wie Pellets betrieben werden.
In die zweite Stufe fallen Heizungen, die bis zum Jahr 2008 eingebaut worden sind. Stufe drei sind die ganz jungen Heizungsanlagen. Alle neuen Heizungen, die seit 2016 eingebaut wurden, tragen bereits den Aufkleber.
Animationsfilm zum Heizungslabel 
Deutschland macht’s effizient (BMWi) 
Energieeffizienz von Heizgeräten (BMWi) 
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Energieeffizient Sanieren |
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Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss
Das KfW-Programm 430 gibt ihnen einen Zuschuss zur Moderniesierung ihrer neuen Heizungsanlage.
Die Voraussetzung für die Förderung sind:
- Es wird ein Wärmeerzeuger aus Basis fossiler Energien (z.B. Gas oder Öl) außer Betrieb genommen, der nicht auf Brennwerttechnik basiert.
- Der außer Betrieb genommene Wärmeerzeuger unterliegt nicht der gesetzlichen Austauschpflicht nach § 10 EnEV
- Es wird ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, der in diesem Programm förderfähig ist (siehe dazu Anlage Technische Mindestanforderungen unter 1.2.1 "Austausch der
Heizungsanlage" und 1.2.3 "Heizungsanlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien").
Z.B. Einbau einer hocheffizienten Umwälzpumpe und/oder einer
hocheffizienten Zirkulationspumpe.
- Die gesamte Heizungsanlage wird optimiert (hydraulicher Abgleich).
Die oben genannten Bedingungen tragen maßgeblich zur Energieeinsparung bei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Merkblatt der KfW 
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Rauchmelder retten Leben |
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Rauchwarnmelderpflicht in Nordrhein-Westfalen.
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung in 2. Lesung am 20. Mrz. 2013 verabschiedet.
Mit dem Gesetz, vorgelegt von der Landesregierung, wird eine gesetzliche Verpflichtung zur Installation von Rauchmeldern in Wohnungen eingeführt. Das Gesetz soll bereits zum 1. April 2013 in Kraft treten. Bis 31. Dezember 2016 sollen alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein.
Rauchwarnmelder warnen rechtzeitig vor der Gefahr, noch bevor sich die gefährlichen Rauchgaskonzentrationen gebildet haben. Auch wer tief schläft, wird von dem lauten Alarm geweckt und erhält so den nötigen Vorsprung, um sich und die Familie in Sicherheit zu bringen.
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Wir bieten Ihnen hochwertige Rauchwarnmelder an.
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Argumente für den Austausch von Einzelraumfeuerstätten |
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Die Gesetzlichen Fristen nach der 1. BImSchV
Der Gesetzgeber hat Fristen für die Stilllegung / den Austausch alter Geräte festgelegt:
Wenn CO-Emissionen und Feinstaub von alten Feuerstätten höher als in der aktuellen 1. BImSchV vorgeschrieben erreicht werden, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes.
Datum auf dem Typenschild | Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
bis einschließlich 31. Dez. 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31. Dez. 2014 |
1. Jan. 1975 bis 31. Dez. 1984 | 31. Dez. 2017 |
1. Jan. 1985 bis 31. Dez. 1994 | 31. Dez. 2020 |
1. Jan. 1995 bis einschließlich 21. Mär. 2010 | 31. Dez. 2024 |
Weitere Argumente, die für einen Austausch sprechen
- Hinweise zur Verbrennung feste Brennstoffe 
- Richtig heizen mit Holz 
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Achtung - wer klingelt da an meiner Tür?
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Durch die Änderung der Gesetzgebung im Schornsteinfegerwesen verändert sich Einiges - aber nicht immer zum Vorteil der Kunden.
In Presse und Internet sind immer wieder Berichte von Betrugsfällen zu lesen. Betrüger nutzen die Situation aus und verschaffen sich in der Arbeitskleidung der Schornsteinfeger Zugang in Häuser und Wohnungen. Sie konnten so ihre Beutezüge genau planen oder sogar sofort ausführen.
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AZUBI-Test |
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Der Azubitest ist ein kostenloser Service von handwerksblatt.de.
Mit der kostenlosen Azubitest-App von handwerksblatt.de können potentielle Lehrlinge und Praktikanten sehen, worauf es im Job und Ausbildung ankommt - und ihre Eignung testen.
Also … los geht's!
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Der Feuerstättenbescheid |
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Alle Betreiber von Feuerungsanlagen haben den s.g. "Feuerstättenbescheid" erhalten.
Dieser ist durch die Forderung der EU nach Dienstleistung- und Niederlassungsfreiheit entstanden und gesetzlich vorgeschrieben.
An alle Eigentümer, die eine Feuerungsanlage betreiben, ergeht auf Grundlage der Feuerstättenschau, Begutachtung oder Aktenlage ein Feuerstättenbescheid. Dieser dient dabei folgenden Zwecken:
- Information über Art und Zeitpunkt notwendiger Kehr- und Überprüfungsarbeiten
- Kontrolle der Pflichteinhaltung des Eigentümers
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Schornsteinfeger helfen Krebskranken Kindern


Diese Aktion soll dafür sorgen, dass dem Todfeind des Menschen, dem Krebs, durch eine bessere Forschung die Stirn geboten wird.
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Nehmen Sie doch bitte an unsrer Kundenbefragung teil.
Mitteilung vom SHK-Betrieb an uns


Hier können SHK-Betriebe Änderungen an Feuerungsanlagen uns mitteilen.
Mit der Wahl Ihres Heizkonzeptes treffen Sie eine wichtige, weil langfristige Entscheidung.

Ratgeberbox von [CO2online.de]
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