Keine Panik! Feinstaub aus Kaminöfen
|
Die Novellierung der 1. BImSchV sieht keine generelle Nachrüstpflicht von Abgasfiltern für Festbrennstofffeuerstätten vor.
Ab dem Inkrafttreten der Verordnung werden für Einzelraumfeuerungsanlagen (z.B. Kaminöfen) zunächst Grenzwerte der Stufe 1 für die Emission von CO und Staub festgelegt. Weiterhin wird ein Mindestwirkungsgrad gefordert. Ab 2014 gelten verschärfte Anforderungen.
Einzelraumfeuerungsanlagen die heute eingebaut werden und die Grenzwerte der Stufe 1 erfüllen, dürfen auch nach 2014 weiter betrieben werden.
In den letzten Jahren hat die Industrie Feuerstätten entwickelt, die die geforderten Werte einhalten. Erkennbar sind diese an dem EFA Qualitätssiegel oder dem DIN plus Zeichen.
Ab 2014 ist eine Altanlagenregelung geplant. Je nach Alter der Feuerstätte soll dann vom Schornsteinfeger eine Einstufungsmessung durchgeführt werden. Erfüllen die alten Feuerstätten nicht die Grenzwerte müssen sie ausgetauscht oder z.B. mit Filtern nachgerüstet werden. Also achten Sie bei Kauf von Feuerstätten auf Qualität!
Die Gesetzlichen Fristen nach der 1. BImSchV
Der Gesetzgeber hat Fristen für die Stilllegung / den Austausch alter Geräte festgelegt:
Wenn CO-Emissionen und Feinstaub von alten Feuerstätten höher als in der aktuellen 1. BImSchV vorgeschrieben erreicht werden, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes.
Datum auf dem Typenschild | Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
bis einschließlich 31. Dez. 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar | 31. Dez. 2014 |
1. Jan. 1975 bis 31. Dez. 1984 | 31. Dez. 2017 |
1. Jan. 1985 bis 31. Dez. 1994 | 31. Dez. 2020 |
1. Jan. 1995 bis einschließlich 21. Mär. 2010 | 31. Dez. 2024 |
Weitere wesentliche Argumente, die für einen Austausch sprechen
1. Neue moderne Feuerstätten haben gegenüber alten Geräten einen höheren Wirkungsgrad und damit einen geringeren Brennstoffverbrauch. Dadurch wird effizienter geheizt.
2. Durch den geringeren Brennstoffverbrauch können Heizkosten eingespart werden.
3. Neue Heizgeräte verursachen deutlich geringere Emissionen. Die Faustregel hierbei lautet: Je älter die Feuerstätte umso höher werden in der Regel die CO- und Feinstaub-Emissionen sein.
4. Durch geringere Emissionen und einen höheren Wirkungsgrad sind die neuen Geräte umweltschonender als alte Geräte.
5. Alte Geräte sind wartungsintensiver, da ein Austausch/Erneuerung von Dichtungen, Feuerraumauskleidungen, Umlenkungen notwendig wird. Dieses ist mit Kosten verbunden. Daher empfiehlt es sich, lieber ein pflegeleichtes Neugerät mit modernen Materialien und Werkstoffen anzuschaffen.
6. Bei modernisierten Gebäuden mit Wärmedämmung sollte ebenfalls ein modernes leistungsangepasstes Neugerät verwendet werden. Dieses verhindert eine Überhitzung des Raums und zudem die Energievernichtung durch Dauerlüftung. Auch hier gilt wieder: geringerer Brennstoffverbrauch = geringere Heizkosten + Schonung der Umwelt.
7. Lassen Sich sich rechtzeitig und in Ruhe beraten und nicht erst zum gesetzlichen Stichtag, damit er im kommenden Winter eine funktionsfähige Einzelraumfeuerstätte zur Verfügung steht.
Hinweise zur Verbrennung feste Brennstoffe als PDF
Kundeninformationen zum Thema Feinstaub
Kundeninformationen zum Thema Festbrennstoff
|
|